Cosanum AG (Cosanum) erbringt ihre Lieferungen und Leistungen in der Schweiz auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Anders lautende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur nach entsprechender schriftlicher Bestätigung durch Cosanum.
1. Vertragsabschluss
Offerten von Cosanum gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, freibleibend und unter Vorbehalt desZwischenverkaufs. Ein Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn Cosanum nicht innert zwei Werktagen nachdem Tag des Bestellungseingangs widerspricht.
2. Preise
Die Preise der Produkte von Cosanum können jederzeit ändern. Vorbehältlich abweichender ausdrücklicher Vereinbarung gelten für den einzelnen Kaufvertrag die Preise gemäss den zum Zeitpunkt des Bestellungseingangs gültigen Preislisten. Die Preise verstehen sich rein netto in CHF, ab Lager Cosanum. Die Mehrwehrtsteuer wird separat ausgewiesen.
3. Zahlungskonditionen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig (Verfalltag).
Bei Überschreiten der Zahlungsfrist ist Cosanum ohne vorherige Mahnung berechtigt, Verzugszinsen von 5% p.a. zu fordern sowie weiteren Schadenersatz zu verrechnen. Cosanum behält sich vor, nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse zu liefern.
4. Porto- und Versandspesen
Versandart, Versandweg und Verpackung werden durch Cosanum bestimmt. Cosanum ist nicht für die Rücknahme von Leergut (Kartons, Plastik, etc.) verantwortlich.
Ab einem Bestellwert von CHF 300.-- exkl. MwSt. erfolgt die Lieferung franko Domizil in der Schweiz und Fürstentum Liechtenstein. LSVA und Palettenaustausch werden jedoch verursachergerecht weiterverrechnet und auf der Rechnung separat ausgewiesen. Bei einem Bestellwert unter CHF 300.-- wird eine gewichtsabhängige Versand-pauschale (Porto/Verpackung) verrechnet. Liegt der Bestellwert der Ware unter CHF 30.-- wird zudem eine Auftragspauschale von CHF 24.-- erhoben.
Für vom Kunden verlangte Express-Sendungen werden die entsprechenden Mehrauslagen in Rechnung gestellt.
5. Nutzen und Gefahr Lieferfristen
Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Lieferung ab Lager von Cosanum auf den Kunden über.
Cosanum übernimmt keine Garantie für die Lieferfähigkeit der bestellten Ware. Unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit am Lager erfolgt die Lieferung in der Regel innert einigen Werktagen ab Bestellung. Cosanum übernimmt indessen keinerlei Haftung für Lieferverzug.
Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als separater Kaufvertrag.
6. Gewährleistung
Der Kunde hat die Lieferungen von Cosanum unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind Cosanum innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies, gilt die Lieferung als genehmigt und es können – unter Vorbehalt allenfalls versteckter Mängel – keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden.
Sind die Gewährleistungsansprüche berechtigt, verpflichtet sich Cosanum zur Nachlieferung mängelfreier Ware.
Weitere Gewährleistungsansprüche wie Minderung oder Wandelung bestehen nicht. Zudem wird jegliche Schadenersatzpflicht für Mängelfolgeschäden wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Bei Gerätelieferungen wird überdies jegliche Gewährleistung wegbedungen, sofern der Kunde das Gerät nicht gemäss den schriftlichen oder vom Aussendienst von Cosanum mündlich erteilten Bedienungsanleitungen betreibt.
7. Wartung
Von Cosanum gelieferte Geräte müssen gemäss Bedienungsanleitung gewartet werden. Der Käufer kann mit Cosanum einen besonderen Wartungs/Servicevertrag abschliessen. Jede Gewährleistung und Haftung wird wegbedungen, falls der Kunde die Wartung nicht durchführt oder dies durch nicht autorisierte Personen
besorgen lässt. Der Käufer meldet alle Vorkommnisse an den vorerwähnten Geräten und Kenntnisse, die bei deren Herstellung beanstandet werden können.
8. Warenrücksendungen
Es besteht keine Pflicht von Cosanum zur Rücknahme von Falschlieferungen, sofern diese nicht nachweislich durch sie selber verursacht worden sind. Eine freiwillige Rücknahme nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Cosanum kommt nur unter der Voraussetzung in Betracht, dass der Kunde sämtliche Kosten für Administration und Rücktransport übernimmt.
In folgenden Fällen ist eine Rücknahme trotz vorheriger schriftlicher Zustimmung von Cosanum ausgeschlossen:
a) bei angebrochenen, beschädigten, verschmutzten oder beschrifteten Originalverpackungen
b) bei Produkten, die von Cosanum zwischenzeitlich aus ihrem aktuellen Verkaufsprogramm gestrichen
wurden oder eine Änderung in der Ausführung erfahren haben
c) überalterte Produkte oder abgelaufene Produkte
d) bei Produkten mit einem Verfalldatum von weniger als 6 Monaten ab Lieferung
e) Sonderanfertigungen/kundenspezifische Produkte (z.B. Massanfertigungen)
f) bereits getragene Produkte wie z.B. Krankenhemden, Krankenunterlagen, Kompressionsstrümpfe, Stützstrümpfe, orthopädische Bandagen, etc.
Bei nicht durch Cosanum verschuldeten Warenrücksendungen wird Cosanum für deren Umtriebe 20% des fakturierten Betrages (mind. CHF 20.-- max. 250.-- pro Position) in Abzug bringen.
9. Anwendbares Recht
Die einzelnen Vertragsverhältnisse unterstehen schweizerischem materiellen Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Cosanum.